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   BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98   

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https://dejure.org/1999,2871
BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98 (https://dejure.org/1999,2871)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1999 - 6 B 32.98 (https://dejure.org/1999,2871)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 6 B 32.98 (https://dejure.org/1999,2871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Parallelveranstaltungen - Aufteilung der Studierenden - Anfangsbuchstaben - Nachnamen - Lernfreiheit - Leistungsnachweis

  • Judicialis

    GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1728
  • NVwZ 1999, 769 (Ls.)
  • DVBl 1999, 795
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98
    Denn eine verfassungsrechtlich verbürgte studentische Lernfreiheit wäre jedenfalls wie auch sonst das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes einschränkbar (BVerfG a.a.O. S. 336; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 BVerwG 7 C 4.80 BVerwGE 61, 169, 174 ff.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98
    Die hier in Rede stehende studienorganisatorische Entscheidung der Beklagten begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 111/77 BVerfGE 78, 155, 162, unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 377, 405).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96

    Studierfreiheit an Fachhochschulen - Wahlmöglichkeit beim

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98
    BVerwG 6 B 32.98 VGH 9 S 3034/96.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98
    Der Verfassungsgeber hat bei der Einfügung jenes Rechts in das Grundgesetz zum Ausdruck gebracht, daß unter allen Umständen die Freiheit gesichert werden müsse, zwischen den verschiedenen Universitäten zu wählen und bei besonders hervorragenden Lehrern hören zu können, um sich entsprechend vielseitig auszubilden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 1 BvL 32/70 u.a. BVerfGE 33, 303, 329).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98
    Die hier in Rede stehende studienorganisatorische Entscheidung der Beklagten begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 111/77 BVerfGE 78, 155, 162, unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 377, 405).
  • OVG Hamburg, 08.02.2024 - 3 Bf 145/22

    Neuer Prüfungsversuch in der zahnärztlichen Prüfung aufgrund der Rechtswidrigkeit

    Aus dem Vorbringen der Beklagten ergibt sich insbesondere nicht, dass die im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 ZÄPrO zuständige Landesbehörde die prüfungsjährliche Auswahl und Einteilung von Prüfern für eine konkrete Prüfung unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit aus praktischen Gründen weder selbst vornehmen noch konkrete Vorgaben für die Zuordnung der bestellten Prüfer zu einem durch den Vorsitzenden des betreffenden Prüfungsausschusses nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ZÄPrO festzusetzenden Prüfungstermin machen könnte (zur Zulässigkeit der Aufteilung der Studierenden nach dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens auf von verschiedenen Hochschullehren durchgeführte parallele Lehrveranstaltungen BVerwG, Beschl. v. 7.1.1999, 6 B 32/98, NJW 1999, 1728, juris; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 366).
  • LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00
    Eine automatische und schematische Reduzierung entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht dem Sinn des Gesetzes (vgl. u. a. Beschlüsse vom 20. April 1999, Az.: L 6 B 38/98 SF und vom 22. Juni 1999 Az.: L 6 B 32/98 SF).
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